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BayObLG, 19.04.1988 - RReg. 3 St 50/88 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 231 Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abwesenheitsverfahren; Angeklagter; Fortsetzungstermin; Angabe; Termin; Sitzungsliste; Unzulässig
Papierfundstellen
- BayObLGSt 1988, 54
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.04.1987 - 1 StR 81/87
Fortführung einer unterbrochenen Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten …
Auszug aus BayObLG, 19.04.1988 - RReg. 3 St 50/88
Zur Frage der Eigenmächtigkeit i. S. des § 231 Abs. 2 StPO vgl. auch Bundesgerichtshof (Urteil Ä 1 StR 81/87 Ä v. 21.4. 87, in MDR 1987 Heft 9 S. 777 = NJW 1987 Heft 41 S. 2592 = NStZ 1988 Heft 9 S. 421 = VRS 73, 293 mit krit. Anmerkung von Meurer, NStZ aaO. s. 422): In dem dort entschiedenen Fall war dem Angekl, der sich zwecks Entfernung eines Weisheitsszahnes in ärztliche Behandlung begeben hatte, nach Rücksprache mit dem Landgerichtsarzt angeboten worden, die Hauptverhandlung am Krankenbett in seiner Wohnung fortzusetzen; der Angekl hatte dieses abgelehnt.